Chronisch Kranke dürfen kein Marihuana anbauen oder kaufen Köln (dpa) - Chronisch kranke Menschen dürfen Cannabis oder Marihuana nicht für therapeutische Zwecke anbauen oder kaufen. Mit dieser Entscheidung wies das Kölner Verwaltungsgericht Klagen von fünf Patienten ab, die an Aids, Multipler Sklerose oder Morbus Crohn leiden. Diese hatten eine Ausnahmegenehmigung erwirken wollen. Für einzelne Kranke erlaube das Betäubungsmittelgesetz jedoch keine Ausnahmen, urteilte das Gericht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Klagen hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen. Für die Therapie sei es zumutbar, auf verschreibungsfähige Medikamente zurückzugreifen, die den Hauptwirkstoff von Cannabis enthalten. Falls die Krankenkasse dafür die Kosten nicht übernehmen wollten, könnten die Kläger vor ein Sozialgericht ziehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit dem Rauchen von Marihuana hatten die Patienten nach eigener Darstellung ihre Beschwerden erheblich lindern können. Cannabis und Marihuana gehören zu den Betäubungsmitteln und dürfen laut Gesetz nicht von Ärzten verschrieben oder abgegeben werden. Nur für wissenschaftliche oder andere öffentliche Zwecke werden Ausnahmegenehmigungen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilt. (Aktenzeichen: 7 K 1023/01, 7 K 1979/01, 7 K 8281/01, 7 K 36/02, 7 K 8135/02). |
Nicht jeder Schwerbehinderte darf auf Behindertenparkplatz Mainz (dpa) - Nicht jeder Schwerbehinderte darf auf einem Behindertenparkplatz parken. Voraussetzung sei, dass der Betroffene sich außerhalb seines Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann, heißt es in einem des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland- Pfalz in Mainz (Az.: L 4 SB 176/00). Die Behindertenparkplätze seien grundsätzlich Personen vorbehalten, die «außergewöhnlich gehbehindert» sind. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Schwerbehinderten ab. Der Kläger forderte die Anerkennung als außergewöhnlich Gehbehinderter. Er müsse sein Fahrzeug auf den breiteren Behindertenparkplätzen abstellen, da er nur bei weit geöffneter Wagentür aussteigen könne, argumentierte er. Dem LSG reichte dies für die Anerkennung jedoch nicht. Wer nur aus einem PKW aussteigen könne, indem er gleichzeitig beide Füße heraushebe, sich dann aber alleine fortbewege, sei nicht außergewöhnlich gehbehindert. |
Unterhaltspflicht trotz Schwerbehinderung Saarbrücken
(dpa) - Für Schwerbehinderte gilt auch dann die gesetzliche
Unterhaltspflicht, wenn der Behinderungsgrad 100 Prozent beträgt. Der
Betroffene bleibe verpflichtet, seine Arbeitskraft entsprechend seiner
Vorbildung, seinen Fähigkeiten und den Arbeitsmarktverhältnissen so
gut wie möglich einzusetzen, entschied das Saarländische
Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. (Az: 6 UF 64/01). Das
Gericht verurteilte mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten
Beschluss einen geschiedenen Mann, an seinen Sohn weiterhin Unterhalt zu
zahlen. Der Vater hatte sich gegen seine Unterhaltsverpflichtung unter
anderem mit der Begründung gewandt, er sei inzwischen infolge einer
Erkrankung zu 100 Prozent schwerbehindert. Er habe daher seinen Beruf
als Krankengymnast aufgeben müssen und sei mithin auch wirtschaftlich
nicht mehr leistungsfähig. |
Kaum Adoptiveltern für behinderte Kinder zu finden Köln
(dpa/lnw) - Marie (3) und Lily (1) sind fröhlich, quirlig, neugierig.
Sie haben das Down-Syndrom - und eine seltene Chance erhalten: Die
beiden Mädchen wurden von einem Ehepaar aus Leichlingen nahe Köln
adoptiert. Für behinderte Kinder Adoptiveltern zu finden, sei extrem
schwierig und selten, erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands für
Pflege- und Adoptivfamilien (PFAD), Ines Kurek- Bender. «Jeder
will einen gesunden Säugling.» Schon bei nicht-behinderten Kindern
werde die Vermittlung nach dem vierten Lebensjahr problematisch, bei
behinderten spätestens dann fast aussichtslos. Seit
fast zehn Jahren ist die Zahl der Adoptionen in Deutschland rückläufig.
Waren es 1992 noch rund 8400 Adoptionen bundesweit, zählte die
Jugendhilfe-Statistik 1999 noch knapp 6400, erklärt Markus Schnapka,
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter in Köln.
Der abnehmende Trend hat sich nach Experten-Meinung bis 2001
fortgesetzt, wenn auch exakte Zahlen noch nicht vorliegen. Zwar kommen
damit derzeit rein rechnerisch immer noch 13 Bewerber-Eltern auf ein
Kind (1992:19). Die meisten sind aber nicht bereit, ein behindertes Kind
aufzunehmen. Eine gesonderte Statistik wird dazu nicht geführt. «Eltern,
die ein behindertes Kind aufnehmen, müssen ein starkes Rückgrat haben»,
sagt Schnapka. Die psychische und oft auch finanzielle Belastung sei
enorm. Die Jugendämter versuchten in der Regel, Dauerpflege-Eltern zu
finden, deren Verpflichtungen nicht so weit reichten wie bei
Adoptiveltern. Der Staat trage in diesem Fall die häufig notwendigen
hohen Pflege- und Therapiekosten für die Kinder. Zwar gebe es nicht
viele derartige Familien-Beziehungen. «Ich kenne aber sehr gute und
stabile Dauerpflege-Verhältnisse», sagt Schnapka. Eine
fachliche Betreuung der Adoptiv- und Pflegefamilien ist sehr wichtig.
Schon die Adoptiveltern gesunder Kinder nehmen ein schwierige Aufgabe
auf sich, wie Kurek-Bender erklärt. «Die Kinder haben oft massive
Minderwertigkeitsgefühle, fragen sich immer wieder, war ich so
schrecklich, dass ich abgegeben wurde?» Schon im Kindergartenalter
komme die Frage «Wer hat Dich verschenkt?» oder «Wie teuer warst Du?»
Die Aufnahme eines geistig oder körperlich behinderten Kindes sei eine
noch weitaus größere Herausforderung. Eine geeignete Vorbereitung oder
Begleitung durch die Jugendämter sei aber selten, in vielen Kommunen
fehlten die Mittel. Es gibt
zwar keinen Rechtsanspruch auf Betreuung und Hilfe durch die Jugendämter.
Verbesserungen werden aber von dem neuen Adoptions- Vermittlungsgesetz
erwartet. Es schreibt Schnapka zufolge zwei Fachkräfte pro
Vermittlungsstelle vor und ermöglicht die Zusammenlegung kleinerer
Jugendämter mit schwachen Finanzressourcen. «Der
zusätzliche Pflegeaufwand und Zeitaufwand ist da, natürlich, aber wir
haben kein Problem damit», sagt die berufstätige Adoptivmutter von
Marie und Lily, Martina Zilske. «Wir konnten uns gut ein Kind mit
Down-Syndrom vorstellen, weil diese Kinder so offen, so direkt und fröhlich
sind.» Beide Mädchen waren wenige Wochen alt, als sie aus einer
Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern und aus Köln zu ihren neuen Eltern
kamen. Marie hat zusätzlich einen grauen Star auf einem Auge, Lily
leidet unter eine verminderten Muskelspannung im Schultergürtel-Bereich.
Zilske
kritisiert, dass Behinderte als Last angesehen werden, statt als
Bereicherung. Zugleich rät aber die Musikschullehrerin: «Wer sich nur
aufopfern will, nur Gutes tun will, ist auf dem falschen Dampfer und
wird es vielleicht nicht schaffen. Man sollte auch eine egoistische
Motivation haben, Freude und Spaß an der Sache.» Sie und ihr Mann
haben ihre Entscheidung nie bereut: «Unser Leben ist schöner geworden.» |