Neuer Ratgeber für Rechte von Behinderten

Frankfurt/Main (dpa/gms) - Über die Rechte von Behinderten informiert ein neu aufgelegter Ratgeber: Das 432-seitige Buch «Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen» klärt unter anderem über Leistungsansprüche auf, teilt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt mit.

Außerdem nennt der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte herausgegebene Ratgeber Ansprechpartner für Betroffene sowie Literaturhinweise. Ferner werden Formulierungshilfe für Behördenanträge geboten.

Das Buch ist gegen eine Versandkostenpauschale von 3,50 Euro erhältlich bei der Bundesarbeitsgem. "Hilfe für Behinderte" unter der Telefonnummer 0211/31 00 60.

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Kirche will in Gendiskussion energischer mitreden

Fulda (AP) Die katholische Kirche will in der Diskussion um Gentechnik und Biomedizin künftig energischer mitreden. Zum Ende der Herbsttagung der deutschen Bischofskonferenz in Fulda bekräftigte deren Vorsitzender Kardinal Karl Lehmann (Mainz) am Freitag, ungeborenes Leben sei von Anfang an schützenswert. Man dürfe keinen Freiraum für Experimente mit Embryonen schaffen.

Lehmann kritisierte Versuche der Wissenschaft, eine «abgestufte Schutzwürdigkeit» von ungeborenen Menschen zu begründen. Nach Auffassung der Kirche bestehe die Schutzwürdigkeit von der Befruchtung an. Es sei falsch, von «Zellhaufen» oder vom «Rohstoff Embryo» zu sprechen oder «14-Tage-Fristen» zu schaffen, in denen Embryonen für «Forschungszwecke verbraucht» werden dürften.

Der Mainzer Bischof bekräftigte die Ablehnung der Präimplantations-Diagnostik, bei der im Reagenzglas gezeugte Embryonen zuerst auf genetische Gesundheit überprüft und dann in den Mutterleib eingesetzt werden. Die Kirche wolle klarstellen, dass jedes entstehende Leben, ob gesund, krank oder behindert, von Beginn an «unverfügbar und heilig» sei. Eine obligatorische Unterrichtung von Eltern über eine Behinderung des erwarteten Kindes wird von den Bischöfen jetzt abgelehnt. Die Kirche will Betroffenen aber psychosoziale Beratung und Hilfen für das Leben mit einem behinderten Kind anbieten.

Die Bundesregierung wurde zur Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen des Gesetzes zur Schwangerschaftskonfliktberatung aufgefordert. Lehmann erklärte, die Regierung sei der 1993 ergangenen Anregung des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung der Abtreibungspraxis und zu «periodischen Berichten» bisher nicht nachgekommen.

Die Bischöfe riefen zu einem verstärkten Dialog mit den «vielen Muslimen in Deutschland» auf. Die Anschläge in den USA dürften keine allgemeinen Verdächtigungen und Schuldzuweisungen zur Folge haben. Christen und Muslime sollten sich ehrlich und in gegenseitigem Respekt begegnen. Dazu gehöre aber auch, dass in islamischen Ländern Religionsfreiheit für Christen herrschen müsse und kritische Fragen nicht ausgeklammert würden. Lehmann befürwortete islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen mit transparenten Lehrplänen und kontrollierbarer Lehrerausbildung.

Die von der Regierung geplante Einschränkung des Religionsprivilegs habe er «nur zur Kenntnis genommen», sagte Lehmann, da der Verfassungsschutz Erkenntnisse über «die Gewaltbereitschaft von religiösen Vereinen» habe und die Einschränkung «nicht als Angriff auf die großen Kirchen zu verstehen sei». Man müsse Strukturen unterbinden, die Terroranschläge vorbereiteten und förderten.

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Behinderte als «Versuchskaninchen» bei Atomtests

London/Sydney (dpa) - In London und Sydney sind am Montag erneut Vorwürfe gegen die britische Regierung laut geworden, in den 50er Jahren behinderte Menschen als «Versuchskaninchen» bei Atomtests in Australien missbraucht zu haben.

Demnach sollen geistig und körperlich Behinderte zu den Versuchen in die australische Wüste geflogen worden sein. Ein von der Londoner Zeitung «Independent» (Montagausgabe) namentlich nicht genannter Pilot soll schon Ende der 80er Jahre dem australischen Wissenschaftler Robert Jackson erklärt haben: «Ja, ich war einer der Piloten. Und wir haben sie (die Testteilnehmer) nicht zurückgeflogen.»

Nach Angaben der Zeitung sind die behinderten Menschen nach den Versuchen in der australischen Wüste nie wieder aufgetaucht. Es müsse davon ausgegangen werden, dass sie am Ort der Atomexplosionen in Maralinga in Südaustralien, starben. Gleichlautende Vorwürfe waren schon 1985 von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Australien geprüft und als «unbegründet» zurückgewiesen worden. Die britische Regierung hatte 1997 vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg bestritten, jemals Menschen für Nukleartests eingesetzt zu haben.

In Australien berichtete der Wissenschaftler Jackson von der Edith Cowan Universität in Perth am Montag, ein damals beteiligter Pilot habe ihm gegenüber vor Jahren die Vorwürfe bestätigt. «Ich habe ihm geglaubt», sagte Jackson der australischen Nachrichtenagentur AAP. «Aber das ist eine Mordsanschuldigung, man kann nicht so eine Anschuldigung machen und sie nicht beweisen, deshalb kann ich nicht weiter gehen.» Der Vorwurf decke sich aber mit der Art, wie Behinderte in den Nachkriegsjahren behandelt worden seien, sagte Jackson.

Der Sekretär des Atom-Veteranen-Verbandes, Terry Toon, berichtete, auf dem Gelände habe es damals ein Gebäude gegeben, das von einem zwei Meter hohen Eisenzaun umgeben war und nicht einmal von der Polizei betreten werden durfte. Nur ein Kühlschrank-Mechaniker sei einmal in dem Gebäude gewesen. Er habe der Untersuchungskommission 1985 berichtet, dass er Geräusche gehört habe, die dem Brabbeln von geistig Zurückgebliebenen geähnelt hätten.

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