Multiple Sklerose hat vermutlich mehrere Ursachen

Berlin (dpa/bb) - Die Multiple Sklerose (MS) hat vermutlich mehr Ursachen, als bislang gedacht. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Wolfgang Brück vom Institut für Neuropathologie der Berlin Charité, wie das Klinikum am Freitag mitteilte. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus Wien und Rochester/USA konnte Brück zeigen, dass die durch MS verursachten Gewebeschäden verschiedener Patienten unter dem Mikroskop unterschiedlich aussehen, was auf unterschiedliche Krankheitsarten hinweist.

Insbesondere die Zerstörung der isolierenden Myelinschicht um die Nervenfasern herum (Markscheiden) und die Zerstörung der Nervenzellfortsätze (die die Signale von einer Nervenzelle auf die andere weiterleiten) könnten zwei von einander unabhängige Prozesse sein, meint Brück. Bis vor kurzem nahm man an, dass der entscheidende Vorgang bei der MS eine Autoimmunreaktion körpereigener Abwehrzellen ist, bei der das Immunsystems sich gegen Bestandteile der Markscheide von Nervenzellen richtet und die Hüllsubstanz mehr oder weniger großflächig zerstört.

Brück meint nun, dass Immunphänomene allein die MS nicht in ihrem ganzen Ausmaß erklären können, sondern vielmehr nur für einen Teil der Fälle verantwortlich sind. Die Zerstörung der Gehirnzellen (Oligodendrozyten), die die Markscheiden bilden, beruht in einigen Gruppen von MS-Kranken auf Schäden oder Störungen im Stoffwechsel dieser Zellen. Das Immunsystem sei daran nur sekundär beteiligt. Die Stoffwechselstörungen seien vermutlich auf Gendefekte zurückzuführen.

Die Unterschiede könnten erklären, warum das bekannteste Mittel gegen MS, Interferon, nur bei etwa einem Drittel der Patienten wirksam ist und sich offenbar nur gegen Immunphänomene richtet. Es werde jetzt daran gedacht, Stoffwechselvorgänge mit Wachstumsfaktoren zu verändern.

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Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter geht erstmals zurück

Berlin (AP) Erstmals seit zehn Jahren geht nach Angaben der Bundesregierung die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen nachhaltig zurück. Das erklärten Bundesarbeitsminister Walter Riester und der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, am Freitag in Berlin bei Vorlage der Zwischenbilanz der Kampagne «50.000 Jobs für Schwerbehinderte». Danach konnte die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen seit Oktober 1999 um 23.700 auf 166.000 gesenkt werden.

Riester sprach von einem «beachtlichen Erfolg» und einer Trendwende. Es bestünden gute Chancen, dass das Ziel der Kampagne erreicht und die Zahl Schwerbehinderter ohne Arbeit bis Oktober 2002 um 50.000 verringert werden könne. Da immer wieder Menschen entlassen würden, müssten dafür mehr als 100.000 Schwerbehinderte vermittelt werden.

Jagoda erklärte, die Arbeitsämter hätten von Oktober 1999 bis September 2001 rund 103.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen helfen können. «Dabei war die Vermittlung von Jahr zu Jahr erfolgreicher.» Ausdrücklich wies der Behördenchef darauf hin: «Einstellung eines Behinderten ist kein Gnadenakt, sondern eine gute Tat.» Sie zahle sich auch für die Firmen aus, die hoch motivierte Mitarbeiter bekämen.

Die Produktmanagerin Meike B. verlor bei einem Motorradunfall ihr linkes Bein. Sie ist auf einem der Plakate zu sehen, mit der das Arbeitsministerium für die Kampagne wirbt. Sie meinte: «Leistung und Behinderung müssen kein Widerspruch sein.»

Riester meinte, neben der Kampagne zeige auch das verbesserte Fördersystem Wirkung. Danach können Unternehmen, die schwer zu vermittelnde Menschen mit Behinderung einstellen, bis zu 70 Prozent der Lohnkosten vom örtlichen Arbeitsamt erstattet bekommen. Zahlten früher alle Arbeitgeber 200 Mark (102 Euro), wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkamen, gilt heute ein differenziertes System: Die Pflichtquote wurde von sechs auf fünf Prozent gesenkt. Die Unterschreitung kostet die Firmen 200 Mark (102 Euro) im Monat (zwischen drei und unter fünf Prozent), 350 Mark (179 Euro) (zwischen zwei und drei Prozent) und 500 Mark (255 Euro) bei weniger als zwei Prozent.

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Novelle zum Heimgesetz beschlossen !

Berlin. - Zur abschließenden Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärten die Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme und der Bundestagsabgeordnete Arne Fuhrmann: Der heutige Beschluss des federführenden Ausschusses bringt die dringend erforderliche Novellierung des Heimgesetzes einen entscheidenden Schritt voran. Die Zustimmung von CDU/CSU und FDP zu diesem Gesetzesvorhaben zeigt, dass eine sachbezogene Kooperation bei wichtigen Entscheidungen in der Politik für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen möglich ist. Unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitions- und Oppositionsparteien zu einzelnen Regelungen bestehen zwar nach wie vor, in ihren Zielsetzungen und grundlegenden gesetzlichen Vorschriften hat die Novelle im federführenden Ausschuss jedoch eine breite parlamentarische Zustimmung gefunden. Die PDS stimmte einzelnen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zu und enthielt sich bei der Schlussabstimmung. Das ist eine gute Ausgangssituation für die im Juni 2001 geplante Verabschiedung der Heimgesetz-Novelle im Bundestag.

 

Behinderte im öffentlichen Nahverkehr wieder mal im Hintertreffen ?

Bei den Verhandlungen über eine neue EU-Richtlinie für Busse sind offenbar  mobilitätsbehinderte Menschen wieder mal im Hintertreffen.

Aus einem Schreiben der Bundesregierung  (Drs. 14/6014) geht zwar hervor, dass die Bundesregierung den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, "mobilitätsbehinderten Personen - einschließlich Rollstuhlfahrern - den Zugang zu Kraftomnibussen zu erleichtern". Dazu soll in allen großen Linienbussen mindestens eine Tür vorhanden sein, die von Rollifahrern benutzt werden kann.

Dann heißt es aber: "Diese Tür muss mit einer Einstieghilfe (Absenkvorrichtung oder Rampe oder Lift) ausgestattet sein". Genau das ist aber das Problem: Denn die drei genannten Lösungen sind für die Betroffenen - also insbesondere Rollifahrer - nicht gleichwertig. Im Unterschied zu Rampen und Lifts sind Absenkvorrichtungen (sogenanntes kneeling) für Rollifahrer wegen des verbleibenden Höhenunterschieds zum Boden schwer nutzbar. Da sie aber alternativ zu Rampen oder Lifts eingesetzt werden sollen, ist zu befürchten, dass Busunternehmen sich in aller Regel für diese Variante entscheiden, die für sie kostengünstiger, aber für Rollifahrer am schlechtesten ist.

Wenn die Bundesregierung tatsächlich für alle behinderten Frauen und Männer akzeptable Lösungen will, muss sie sich bei der endgültigen Beschlussfassung der EU-Richtlinie für die Ausrüstung aller neuen Busse mit Rampe oder Lift einsetzen. Am besten wäre es, nationales Recht anzuwenden, auf deren Basis eine gerechtere Lösung gefunden wird.

SPD-Fraktion
bekräftigt Gleichstellungsgesetz für Behinderte

Heidelberg. - Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen bekräftigte in einem Chat die behindertenpolitische Sprecherin Kühn-Mengel von der SPD Bundestagsfraktion, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte verabschiedet wird.

In diesem Gesetz soll u.a. der barrierefreie Zugang von öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln geregelt, sowie Diskriminierungen behinderter Menschen zivilrechtlich verhindert werden.

Die Koalition hat in ihrer Vereinbarung festgelegt, dass ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet werden soll. Die zuständigen Ministerien arbeiten momentan an einem endgültigen Entwurf.

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