Kassel. (dpa) - Härtere Strafen für die Vergewaltigung von Frauen mit geistiger Behinderung hat die Behindertenorganisation Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) in Kassel gefordert. Bislang wird nach Paragraf 179 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vergewaltigern geistig behinderter Frauen eine mildere Strafe als bei Vergewaltigung nicht behinderter Frauen ausgesprochen. Die Begründung, behinderte Frauen seien zum Widerstand nicht fähig, ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit und darf nicht länger eine diskriminierende Gesetzesvorschrift stützen. Mit der schnellstmöglichen Beseitigung dieser Vorschrift könnten die Politiker ihren vielfältigen Bekundungen zum Internationalen Frauentag eine seit langem verlangte konkrete Tat folgen lassen.Sozialamt muß Zivi für integrativen Unterricht bezahlen Das Sozialamt muß im Wege der Eingliederungshilfe für die Kosten aufkommen, dessen Einsatz für die Teilnahme eines behinderten Kindes am integrativen Schulunterricht erforderlich ist.Dies entschieden die Richter des OLG NRW und gaben damit der Klage von Eltern eines behinderten Kindes statt. Diese hatten sich dafür entschieden ihren Sprößling an einer Schule mit integrativem Unterricht fördern zu lassen Dabei werden behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet. Hierfür brauchte das Kind in der Schule jedoch Hilfe, diese Unterstützung sollte es durch einen Zivildienstleistenden erhalten. Das Sozialamt hatte die Kostenübernahme jedoch mit dem Hinweis verweigert, die Unterrichtung in einer Sonderschule für Körperbehinderte sei als günstigere Variante vorzuziehen. Dies ließen die Richter des OVG NRW jedoch nicht gelten, weil das Schulamt den Besuch von integrativem Unterricht angeordnet hatte. |
Das LG
Gießen hat das bisher wohl höchste Schmerzensgeld in einem
Geburtsschadensfall zugesprochen. DM 750.000,-. Dabei hat es das |
SPD: Grundversorgung ist die falsche Medizin
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Kindergeld auch für volljährige behinderte Kinder ! Die Eltern behinderter Kinder haben auch nach deren Volljährigkeit einen Anspruch auf Kindergeld.Der Bundesfinanzhof entschied, ein Kindergeldanspruch bestehe über das 18. Lebensjahr hinaus immer dann, wenn ein volljähriges behindertes Kind nicht in der Lage sei, selbst für den Unterhalt zu sorgen. Könne das Kind seinen gesamten täglichen Bedarf dagegen mit eigenen Mitteln decken, so entfalle der Anspruch auf staatliche Leistungen. |
10.000 DM Schmerzensgeld für überzogenen Polizeieinsatz gegen Behinderten zahlen Das
Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, daß das Land Baden-Württemberg
einem geistig Behinderten ein Schmerzensgeld von 10.000 DM zahlen muß,
weil dieser als Folge eines unangemessenen Polizeieinsatzes
gesundheitliche Schäden erlitten hat. |
Patientenaufklärung unterschrieben: Kein Schadenersatz Celle (dpa) - Wer nach einem ärztlichen Aufklärungsgespräch eine Erklärung unterschreibt, kann später keinen Schadenersatz geltend machen. Mit dieser Auffassung hat das Oberlandesgericht Celle (OLG) die Klage einer Patientin abgewiesen, die an der Hüfte operiert worden war und danach Beschwerden hatte. Die von ihr geforderten 28 000 Mark Schadenersatz bekam sie nicht, weil die Ärzte sie über eine mögliche Nervenlähmung des Beins informiert hatten. Das war in einer «dokumentierten Patientenaufklärung» festgehalten. (AZ: 1 U 30/00) dpa kt yyni pn 170916 Apr 01 |
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