MDK : „Es gibt manche, die uns nicht mögen“

ZIRNDORF (NZ). – Gerhard Ritter weiß, dass sich die wenigsten über seinen Besuch freuen. Er stellt viele Fragen, sehr viele Fragen. Wie wird dokumentiert, dass der Pflegedienst den Hausschlüssel des Patienten erhalten hat? Wo werden Medikamente aufbewahrt? Wie sind die Pflegekräfte bei ihren Touren ausgestattet? An diesem Vormittag beantworten die Fragen Elisabeth Maisch und Silke Görlitz, Geschäftsführerin bzw. Pflegedienstleiterin einer ambulanten Pflegeeinrichtung in Zirndorf. Für die beiden ist dieses Frage- und Antwort-Spiel eine Premiere, für Gerhard Ritter Routine.

Ritter, Allgemein- und Sozialmediziner, ist einer von 43 Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), die in Bayern die Qualität von Einrichtungen überprüfen, die mit Pflegekassen einen Vertrag abgeschlossen haben, also Leistungen über die Pflegeversicherung abrechnen. Zwei bis drei Einrichtungen besucht Ritter pro Woche gemeinsam mit einer Pflegekraft des MDK. „Diese Qualitätsprüfung hat nie ein Zertifikat oder Ähnliches zum Ziel. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen von den Einrichtungen erfüllt werden, und wollen beraten“, erklärt Ritter.

Dabei ist es reiner Zufall, dass Ritter und seine Kollegin Marion Bothe an diesem Vormittag mit ihrem Fragenkatalog im Büro einer ambulanten Senioren- und Krankenpflege sitzen. Diesen turnusmäßigen Qualitätsprüfungen, mit denen der zuständige MDK von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt wird, müssen sich alle ein Mal unterziehen – unabhängig davon, wer der Träger der Einrichtung ist, egal, ob es sich um ambulante oder stationäre Einrichtungen handelt.

Im Sozialgesetzbuch (SGB) sind diese Kontrollen fixiert, sie sind Bestandteil der vereinbarten Qualitätssicherung der pflegerischen Versorgung (§80 Abs. 2 SGB XI). Also sind Einrichtungen, die nach dem Zufallsprinzip aus allen zugelassenen Pflegeeinrichtungen ausgewählt wurden, dazu verpflichtet, diese Prüfung zu ermöglichen und ihre Unterlagen vorzulegen.

Pflegeleitbild, Pflegekonzept und Dienstpläne – kaum etwas, wofür sich Ritter nicht interessiert, nicht noch einmal nachfragt. Auf den elf Seiten des Erhebungsbogens reiht sich Frage an Frage zu „Strukturqualität“ und „Prozessqualität“. Welche Weiterbildungen hat Silke Görlitz absolviert? Wie werden Änderungen der Tour dem Patienten mitgeteilt? Zwei bis drei Stunden dauert in der Regel die Erhebung der Daten. Auf die meisten der Fragen sind die Einrichtungen vorbereitet. Denn der MDK kommt bei seinen Stichproben nie unangemeldet. In Zirndorf wurde das Team knapp 14 Tage vorher informiert.

Zwar haben die Spitzenverbände der Pflegekassen und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen die Prüfung vereinbart, doch an der Art und Weise reibt sich so mancher. „Die Maßstäbe sind falsch. Es wird zu viel auf die Dokumente geachtet und zu wenig auf die Pflege vor Ort“, sagt etwa Franz Hast vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Auch Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) übt Kritik an dieser Form der Analyse: „Häufig wird zum Beispiel nur geprüft, ob ein Pflegekonzept vorliegt. Die Inhalte werden aber nicht abgefragt“, so Schulz.

„Die Prüfung geht am Patienten vorbei“, meint auch Elisabeth Maisch, der es lieber wäre, wenn der MDK unangemeldet käme, weil dann die Eindrücke vor Ort „wirklich authentisch“ wären. Denn der MDK prüft auch die „Ergebnisqualität“ der Einrichtung – mit dem Besuch einzelner Patienten. Unterschiedliche Pflegestufen, Alleinstehende, Pflegende die mit Angehörigen zusammenleben – ein Querschnitt soll erstellt werden. Wie immer, werden auch bei dieser Stichprobe die Pflegebedürftigen vor Ort ausgewählt.

Der erste von vier Wegen führt Ritter und seine Kollegin zu einem Mann, der seine Frau zu Hause pflegt. Drei Mal am Tag kommen Mitarbeiter des Pflegedienstes, um ihm zu helfen. Während Marion Bothe gemeinsam mit Silke Görlitz anhand der Mappe die Pflegedokumentation begutachtet und die Frau in ihrem Rollstuhl im Wachkoma vor sich hin dämmert, sitzt Ritter im Wohnzimmer. „Sind die Pflegekräfte pünktlich? Sind sie freundlich? Ist der Pflegedienst rund um die Uhr für sie da?“ Auch hier hat Ritter wieder einen Fragenkatalog vor sich liegen, an dessen Reihenfolge er jedoch nicht zwang haft festhält. Vor Ort müsse man flexibel sein, sagt er. Manche Dinge erübrigten sich von selbst. Er blickt auf die Lösung, mit der die Frau ernährt wird, begutachtet die angegebenen Kalorien und nickt. Etwa 30 Minuten sehen sich die Prüfer bei jedem Versicherten um.

Doch jede Prüfung des MDK endet wieder zwischen Ordnern und Unterlagen im Büro der jeweiligen Einrichtung. Was fiel positiv oder negativ auf? Das Abschluss-Gespräch gehört ebenso dazu wie der Prüfbericht, den der MDK innerhalb einer Woche an seinen Auftraggeber weiterleiten wird. „Wir können nichts anordnen, sondern nur beraten“, betont Ritter. Der jeweilige Landesverband der Pflegekasse sei es, der die Berichte auswerte und bei eventuell festgestellten Mängeln über erforderliche Maßnahmen entscheide.

Dennoch „gibt es manche, die uns nicht mögen“, räumt Ritter ein. Aber bei den meisten Einrichtungen sei die Bereitschaft zur Zusammenarbeit groß. „Deshalb bezeichne ich diese Prüfungen auch lieber als Arbeitstreffen.“ Vorausgesetzt, es handelt sich wie an diesem Tag um eine Stichprobe und nicht um eine Einzelprüfung: Die werden angesetzt, wenn es Beschwerden gab. Dann kommen Prüfer wie Ritter unangemeldet.

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Wie behinderten Studenten künftig geholfen werden soll

Spezielles Tutorium an der Uni eingerichtet

Behinderte und chronisch kranke Studenten benötigen bei der Bewältigung verschiedenster Anforderungen innerhalb des Studiums persönliche Unterstützung, beispielsweise bei der Begleitung von und zu Lehrveranstaltungen, Bibliotheken und Behörden, beim Anfertigen von Vorlesungsmitschriften, Besprechen von Lehrkassetten, Kopieren von Unterlagen und vieles mehr.

Als Dienstleister für rund 15 000 Studierende ist das Studentenwerk Rostock auch für Studenten mit Handicaps zuständig. In der Bundesrepublik seien nach einer aktuellen Studie des Deutschen Studentenwerkes, 13 Prozent der Studenten von einer Behinderung oder chronischen Erkrankung betroffen. Allein auf die Universität Rostock bezogen ergibt das, statistisch betrachtet, einen Anteil von rund 1400 Studierenden.

Für die derzeitigen, aber insbesondere künftigen Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheiten wird gegenwärtig ein Tutorium eingerichtet, das von ehrenamtlichen Helfern getragen werden soll, teilt das Studentenwerk mit. Auf bisherige Veröffentlichungen hätten sich bereits erste Interessenten gemeldet. Weitere ehrenamtliche Helfer seien natürlich willkommen! Das Tutorium solle im Wintersemester 2001/2002 anlaufen, heißt es.

Die ehrenamtlichen Helfer ermöglichen durch ihr Engagement gehandicapten Studierenden ein effizienteres Studium und könnten sich interessanter, vielseitiger sozialer Kontakte sicher sein. Vom 19. bis 21. Oktober 2001 veranstaltet das Studentenwerk Rostock eine Schulungsveranstaltung für die künftigen Tutoren. Hier wird den ehrenamtlichen Helfern durch Referenten eine Einführung in ihre Tätigkeitsfelder gegeben, über rechtliche Grundlagen aufgeklärt sowie praktische Anleitung vermittelt.

Vom Rentner bis zum Schüler sind alle eingeladen, zielgerichtete, individuelle Hilfe zu leisten, gleichzeitig aber auch Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln oder zu erweitern. Interessenten melden sich bitte telefonisch unter 0381/459 26 27, Ansprechpartner ist Frau Wichmann oder über die E-Mail-Adresse anke.wichmann@studentenwerk-rostock.de.

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Polizei schließt Haschisch-Café für Kranke

London (dpa) - Der Versuch eines Schwerkranken, in Manchester ein Café zu eröffnen, in dem andere Leidende Haschisch zur Linderung der Schmerzen kaufen können, ist am Samstag in Manchester am Eingreifen der Polizei gescheitert. Die Beamten nahmen sechs Personen fest, verschonten aber eine an Multipler Sklerose erkrankte Rollstuhlfahrerin. Die Polizei beschlagnahmte auch eine nicht näher genannte Menge der Droge.

Mit der Eröffnung des Cafés wollte der ebenfalls an Multipler Sklerose erkrankte Colin Davies dafür demonstrieren, dass Kranke Haschisch legal zu therapeutischen Zwecken erwerben können. Davies war in Großbritannien zu Bekanntheit gelangt, nachdem er Königin Elizabeth II. während eines Besuchs in Manchester ein Bukett aus Haschischpflanzen reichte, das diese lächelnd entgegennahm, ohne zu wissen, worum es sich handelt.

Nach dem Einsatz der Polizei, bei dem es zu Handgreiflichkeiten kam, entzündeten mehrere Rollstuhlfahrer vor dem Café ihre Haschischpfeifen, nur wenige Schritte von den Polizisten entfernt.

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