§  Rechtliches  §

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen können gewährt werden, wenn dadurch im Einzelfall

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird,
  •  
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert oder
  •  
  • eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen wir beispielsweise den Einbau von fest installierten Rampen, Treppenliftern, Türverbreiterungen, den Abbau von Türschwellen, die Anpassung des Bades, Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines freien Zugangs zum Bett.

Nicht bezuschusst werden von uns allgemeine Modernisierungsmaßnahmen sowie Reparaturen.

Eine wirksame Wohnungsanpassung erfordert eine qualifizierte Beratung und Betreuung des Pflegebedürftigen. Reichen Sie bitte unbedingt vor Beginn einer solchen Maßnahme zusammen mit dem Antrag einen Kostenvoranschlag bei unserer Pflegekasse ein! Wir schalten dann den Medizinische Dienst ein, der gegebenenfalls andere Fachkräfte hinzuziehen kann.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bespricht bei der Begutachtung der häuslichen Pflegesituation mögliche Verbesserungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld mit dem Pflegebedürftigen beziehungsweise seinen Angehörigen und dokumentiert diese in seinem Gutachten. Die dort gegebenen Hinweise werden von uns aufgegriffen und wir informieren Sie über Ihre Leistungsansprüche.

Zu pflegebedingten Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Zuschüsse bis zu 2557,- €uro je Maßnahme gezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach den Kosten der Maßnahme und der Einkommenssituation des Pflegebedürftigen.

Die behindertengerechte Umgestaltung der Wohnung des Pflegebedürftigen wird insgesamt als eine Verbesserungsmaßnahme gewertet. Sie kann nicht in Einzelschritte aufgeteilt werden. Dies ist allerdings nicht so zu verstehen, dass der Pflegebedürftige nur einen einmaligen Anspruch auf den Zuschuss hat. Ändert sich die Pflegesituation und werden dadurch weitere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung erforderlich, handelt es sich um eine neue Maßnahme, die wiederum mit einem weiteren Zuschuss bis zu einem Betrag von 2557,- €uro unterstützt werden kann.

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